Ermächtigungsgesetz:

Am 23.März 1933 wird das vom Reichstag beschlossene verfassungsändernde Gesetz, das den NS erlaubt, den Reichstag auszuschalten und die Gesetzgebung Hitler in die Hand zu spielen, verabschiedet. Die Gesetzgebende Gewalt des Reichtages geht folglich zunächst für vier Jahre auf die Regierung Hitler über.